Wenn Sie ein Vollzeitstudium bei uns absolvieren (Bachelor 36 Monate/Master 24 Monate) und zuvor noch kein Studium abgeschlossen haben (Erststudium), können Sie BAFöG beantragen. Auch Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland sind grundsätzlich BAFöG-berechtigt.
Ob und in welcher Höhe Sie BAFöG beziehen können, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Fragen hierzu beantworten Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderungsabteilung des Studentenwerks Frankfurt. Hier finden Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAFöG: https://www.studentenwerkfrankfurt.de/bafoeg-finanzierung/bafoeg