Sie haben die Möglichkeit ein Urlaubssemester (insgesamt 6 Monate) zu beantragen; dieses ist am Stück zu nehmen. Für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Rechte und Pflichten aus Ihrem Vertrag ruhen dann sowohl Ihrerseits als auch seitens der Hochschule Fresenius. In einem Urlaubssemester dürfen Sie nur Wiederholungsprüfungen ablegen.
Während des Urlaubssemesters fallen keine Studiengebühren an. Der Studienvertrag kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden.
Den Antrag für das Urlaubssemester und weitere Informationen erhalten Sie von den Studycoaches (studycoach@hs-fresenius.de).