Sie haben die Möglichkeit, bis zu zwei Urlaubssemester (insgesamt 12 Monate) zu beantragen; diese sind am Stück zu nehmen. Für die Beantragung eines Urlaubssemesters ist keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Rechte und Pflichten aus Ihrem Vertrag ruhen dann sowohl Ihrerseits als auch seitens der Hochschule Fresenius. In einem Urlaubssemester dürfen Sie nur Wiederholungsprüfungen ablegen.
Während des Urlaubssemesters fallen keine Studiengebühren an. Der Studienvertrag kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden.