In folgenden Fällen wird der Prüfungsversuch nicht gezählt und für Sie zurückgesetzt:
- Sollten Sie aufgrund von Krankheit die Prüfungsleistung nicht ablegen bzw. abgeben können, ist es notwendig, dass Sie dem Prüfungsamt unaufgefordert ein ärztliches Attest vorlegen, welches Ihre Prüfungsunfähigkeit am Tag der Prüfung bescheinigt. Bitte beachten Sie, dass rückwirkend ausgestellte Atteste nicht akzeptiert werden können.
- Weitere - nicht durch Sie zu vertretende - wichtige Gründe für einen Rücktritt oder eine Nichterbringung der Prüfungsleistung bedürfen eines schriftlichen Nachweises durch einen unabhängigen Dritten.
Geben Sie dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich per E-Mail Bescheid, wenn Sie an einem Prüfungsversuch aufgrund der o.g. Gründe nicht teilnehmen können, andernfalls wird der Prüfungsversuch als „nicht bestanden“ bewertet.
Sollten Sie aus anderen Gründen die Prüfungsleistung nicht ablegen bzw. abgeben können, dann können Sie sich innerhalb der Abmeldefrist wieder von dieser abmelden. (siehe Helpdesk Beitrag Wie melde ich mich für Prüfungen im Fernstudium an bzw. ab?)
Sollten Sie zu der Prüfung nicht erscheinen und sich auch nicht rechtzeitig von dieser abmelden, dann wird dies als Fehlversuch gewertet.
Nähere Informationen finden Sie auch in der Prüfungsordnung (SPO AT), die Sie im Serviceportal unter Dokumente finden können.