Im Krankheitsfall können Sie ein Attest, welches Ihre Prüfungsunfähigkeit am Tag der Prüfung bescheinigt, bei den Kolleg:innen aus dem Prüfungsamt einreichen.
Sollten Sie aus anderen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, dann können Sie sich innerhalb der Frist wieder von dieser abmelden. Sollten Sie zu der Prüfung nicht erscheinen und sich auch nicht rechtzeitig von dieser abmelden, dann wird dies als Fehlversuch gewertet.