Eine Klausur ist eine unter Aufsicht anzufertigende, eigenständige schriftliche Bearbeitung gestellter Aufgaben in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen. In einer Klausur weist der:die Studierende nach, dass er:sie in der Lage ist, in begrenzter Zeit ohne oder mit festgelegten Hilfsmitteln mit den geläufigen Methoden des Themengebietes eine Fragestellung zu bearbeiten und seine analytischen und methodischen Kompetenzen zur Problemlösung unter Beweis zu stellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 40 Minuten, maximal 240 Minuten.
Klausuren können auch im Antwort-Wahl-Verfahren und/oder in elektronischer Form und/oder als sog. Take-Home-Klausuren gestellt werden, wenn die Erbringung der erwarteten Lernergebnisse damit nachweisbar ist. In jeder Minute Bearbeitungszeit soll ein Punkt zu erzielen sein, d.h. eine 60-minütige Klausur umfasst Aufgaben, in denen insgesamt 60 Punkte zu erzielen sind.
Eine Take-Home-Klausur ist eine Klausur ohne Aufsicht. Es gelten die Regelungen zur Klausur, mit der Maßgabe, dass die Bearbeitung an einem von der:dem Studierenden frei wählbaren Arbeitsplatz erfolgt. Die Aufgabe wird in elektronischer Form ausgegeben und die erstellte Prüfungsarbeit wird elektronisch übermittelt. Die Hochschule regelt die Einzelheiten, insbesondere die Art, in der die Prüfung anzufertigen ist, und die zulässigen Hilfsmittel. Beim Gebrauch von Hilfsmitteln gilt das Zitiergebot; auch bei Verwendung zulässiger Hilfsmittel darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass es sich um eine eigenständige geistige Leistung des:der Studierenden handelt. Soweit Zusatzzeit für die Digitalisierung gewährt wird, darf diese nicht für die Bearbeitung nach Ablauf der Bearbeitungsdauer verwendet werden.
Im Fernstudium sowie am Online-Campus können Studierende für jedes Modul mit Prüfungsform Klausur frei wählen, ob sie die Prüfung als Präsenzklausur an einem der Prüfungs- und Studienzentren oder als Onlineklausur absolvieren, insofern eine Onlineklausur in diesem Modul angeboten wird. Vor der ersten Anmeldung zur Onlineklausur wird dem:der Studierenden das dokumentierte und vom Prüfungsausschuss genehmigte Verfahren zur Durchführung von Onlineklausuren bekanntgegeben.