Sie können eine nicht bestandene Prüfungsleistung zweimal wiederholen. Die Wiederholung der Prüfungsleistung muss innerhalb von zwei Jahren erfolgt sein. Dazu melden Sie sich im nächstmöglichen Zeitraum erneut zur Prüfungsleistung an. Die zweite Wiederholung erfordert einen schriftlichen Formularantrag beim Prüfungsamt.
Zudem wird während des Bachelorstudiums und während des Masterstudiums auf Formularantrag jeweils einmalig und ausnahmsweise ein zusätzlicher, dritter Wiederholungsversuch gewährt. Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses des nicht bestandenen zweiten Wiederholungsversuchs beim Prüfungsamt gerichtet an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Die Anträge zur Prüfungswiederholung finden Sie im Serviceportal unter Dokumente. Weitere Information erhalten Sie beim Prüfungsamt.
In folgenden Fällen wird der Prüfungsversuch nicht gezählt und für Sie zurückgesetzt:
- Sollten Sie aufgrund von Krankheit die Prüfungsleistung nicht ablegen bzw. abgeben können, ist es notwendig, dass Sie dem Prüfungsamt unaufgefordert ein ärztliches Attest vorlegen.
- Weitere - nicht durch Sie zu vertretende - wichtige Gründe für einen Rücktritt oder eine Nichterbringung der Prüfungsleistung bedürfen eines schriftlichen Nachweises durch einen unabhängigen Dritten.
Geben Sie dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich per E-Mail Bescheid, wenn Sie an einem Prüfungsversuch aufgrund der o.g. Gründe nicht teilnehmen können, andernfalls wird der Prüfungsversuch als „nicht bestanden“ bewertet.
Nähere Informationen finden Sie auch in der Prüfungsordnung (SPO AT), die Sie im Serviceportal unter Dokumente finden können.