Sie können eine nicht bestandene Prüfungsleistung zweimal wiederholen. Die Wiederholung der Klausur muss innerhalb eines Jahres erfolgt sein. Die zweite Wiederholung erfordert einen schriftlichen Formularantrag beim Prüfungsamt.
Der Prüfungsversuch wird in den beiden folgenden Fällen nicht zur Anrechnung gebracht:
- Sollten Sie aufgrund von Krankheit nicht an der Klausur teilnehmen können, ist es notwendig, dass Sie dem Prüfungsamt unaufgefordert ein ärztliches Attest vorlegen.
- Weitere - nicht durch Sie zu vertretende - wichtige Gründe für einen Rücktritt oder eine Nichterbringung der Prüfungsleistung bedürfen eines schriftlichen Nachweises durch einen unabhängigen Dritten.
Bitte melden Sie sich auch diesbezüglich beim Prüfungsamt unter pruefungsamt_olp@hs-fresenius.de
Geben Sie dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich per E-Mail Bescheid, wenn Sie an einem Prüfungsversuch aufgrund der o.g. Gründe nicht teilnehmen können, andernfalls wird der Prüfungsversuch als „nicht bestanden“ bewertet.
Nähere Informationen finden Sie auch in der Prüfungsordnung, die Sie im Studynet unter Ressourcen im Bereich Dokumente und Vorlagen herunterladen können.