Leistungen aus einem vorherigen Bachelorstudium können i.d.R. nicht für Module in den Masterstudiengängen anerkannt werden, weil hier nicht von einem äquivalenten Niveau der Lernziele ausgegangen werden kann. Eine Ausnahme bildet die Anerkennung von Leistungen aus sieben- und achtsemestrigen Bachelorprogrammen (210 ECTS-Punkte bzw. 240 ECTS-Punkte). Hier können bei festgestellter Äquivalenz Leistungen aus den höheren Bachelorsemestern für Module der ersten Mastersemester (nur bei Masterstudiengängen mit 120 bzw. 90 ECTS-CPs) anerkannt werden.
Bei Fragen zur Anrechnung bzw. Anerkennung wenden Sie sich an anerkennung@hs-fresenius.de.