Eine pauschale Anrechnung bezieht sich auf die pauschalisierte Anrechnung von Aus-, Weiter- oder Fortbildungen, d.h. dass bei Vorlage der Abschlussurkunde je nach Studiengang automatisch verschiedene Module unter Einhaltung der formalen Kriterien angerechnet werden können.
Grundlage für die pauschale Anrechnung bilden die allgemein gültigen Rahmenlehrpläne der IHK und KMK. Die pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten werden stetig neu geprüft und erweitert.
Bitte beachten Sie, dass keine automatische rückwirkende Anpassung der ursprüngliche Anrechnungsmitteilung erfolgt.
Sollten Sie eine individuelle Prüfung auf Anrechnung oder erneute Prüfung auf pauschale Anrechnung wünschen, stellen Sie einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen an anerkennung@hs-fresenius.de.